Immer wieder ist in den letzten Wochen der Missbrauch an Minderjährigen in die Schlagzeilen geraten. Meist richtete sich der Blick der Öffentlichkeit dabei auf den Klerus – ein Grossteil der Medienberichte steht in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch durch Geistliche. Doch die Mehrheit der Vorfälle spielt sich im privaten Rahmen ab – durch Väter, Onkel, Nachbarn. Diese Geschehnisse erhitzen die Gemüter vieler Menschen. Besonders kritisiert wird dabei jedoch vor allem ein weiterer Aspekt des Missbrauchs – die Kinderpornografie. Es gibt verschiedene Ansätze, diese zu bekämpfen, besonders populär ist jedoch der Vorschlag, kinderpornografisches Material im Internet zu zensieren. Doch dabei stellt sich die Frage – wie effektiv wäre eine solche Internetzensur denn wirklich?

Das Hauptargument der Zensurbefürworter in dieser Sache ist der erschwerte Zugang zu kinderpornografischem Material. Einem Teil der Internetbenutzer, so wird behauptet, wird nach einer Zensur der Zugang zu einschlägigen Seiten verwehrt. Auch der Einstieg für Leute, die erstmalig nach dem besagten Bildmaterial suchten, wird erschwert. Aber nicht nur beabsichtigter Zugang, auch versehentliche Klicks auf “verbotene Links” sollen rechtzeitig gestoppt werden.
Ein weiterer Effekt, welcher propagiert wird, ist die sinkende Nachfrage bei steigendem Suchaufwand. Ist Kinderpornografie schwer zugänglich, werden auch die Zugriffszahlen sinken.
Geliebäugelt wird auch mit einer möglichen Strafverfolgung beim Aufruf der sogenannten “Stopp-Seite”. Durch das Aufzeichnen der eindeutigen IP-Adresse kann mit rechtlichen Schritten der Benutzer ausfindig gemacht werden. Somit können Konsumenten der Kinderpornografie bestraft werden.
Doch die Sache ist nicht so einfach, wie sie scheint. Das Umgehen von sogenannten DNS-Sperren ist wesentlich einfacher, als sich das viele Politiker vorstellen. Der DNS-Server kann auch von Computer-Laien innert Minuten durch eine zensurfreie Alternative ausgewechselt werden. Dadurch ist der Zugang auf gesperrte Seiten wieder möglich, die Zensur umsonst.
Ein weiterer Punkt der häufig übersehen wird: Kinderpornografie kann eigentlich nicht mit herkömmlicher Pornografie verglichen werden, denn es ist keine freiwillige Erotik-Darstellung, sondern dokumentierter Kindesmissbrauch. Eine Zensur löst das Hauptproblem nicht, durch die aus-den-Augen-aus-dem-Sinn-Mentalität wird keinem betroffenen Kind geholfen. Eine bessere Alternative wäre da eine Löschung des Materials und eine Strafverfolgung des Urhebers, nicht des Konsumenten. Doch dies wird von den Hauptbefürwortern kaum erwähnt.
Was an der ganzen Angelegenheit aus juristischer Sicht kritisch ist, ist die Umkehrung der Beweislast. Anstatt dass der Staat die Schuld einer Person beweisen muss, muss die Person, welche von der Zensur “erwischt” wurde, ihre Unschuld beweisen. Dabei sind die Beweise, die durch Zensurmethoden gesammelt werden, sehr bedingt aussagekräftig. Es kann beispielsweise kinderpornografisches Material ohne das Wissen des Users im Hintergrund in den Browsercache geladen werden. Falls nun dieser nichtsahnende Benutzer seine Unschuld beweisen muss, wird das Prinzip der Unschuldsvermutung umgangen.
Zu guter Letzt bietet eine Zensur-Infrastruktur erhebliches Missbrauchspotential. Was, wenn in fünf Jahren Computerspiele und in zehn Jahren regierungskritische Texte zensiert werden? Wer überwacht den Überwacher?
Wie man sieht, ist die Zensurfrage nicht so einfach, wie sie einige Politiker darstellen. Eine Sperrung ist kaum effektiv, kann leicht umgangen werden, hilft den Betroffenen nicht und bietet ein grosses Missbrauchspotential durch Staat und andere Autoritätsstellen. Die Reduktion des Kinderpornografiekonsums kann nur in sehr geringem Masse erreicht werden und einige daraus resultierende strafrechtlichen Vorgänge sind juristisch höchst bedenklich. Bevor die Kinderpornografie also auf diesem Wege bekämpft wird, sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein und überlegen, ob andere Methoden nicht viel effektiver wären.
Erörterung (BMP-Testlauf) aus dem BMS-Unterricht

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